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Einlagensicherung erhöht sich
Das heißt, bis zu diesem Betrag ist Ihr Guthaben auf Sparkonten, Girokonten, Tagesgeld- und Festgeldkonten bei jeder Bank geschützt. Bei den meisten deutschen Banken genießen Sie sogar doppelten Schutz. Denn diese Banken sind auch Mitglied im Einlagensicherungsfonds. Ihre Einlagen sind durch die gesetzliche Absicherung bis zu 50.000 Euro und zusätzlich durch die Einlagen jedes einzelnen Kunden durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds geschützt.
Zur Absicherung gehört auch die am 5. Oktober 2008 von der Bundeskanzlerin und dem Bundesfinanzminister abgegebene Erklärung im Namen der Bundesregierung, dass kein Sparer um seine Einlagen fürchten muss.
Umfang des Einlagenschutzes:
Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Dieser Schutz umfasst alle "Nichtbankeneinlagen", also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Sie haben die Möglichkeit, Sicherungsgrenzen einzelner Banken abzufragen, die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken. Hierzu finden Sie ein Mail-Formular auf der Internetseite des Bankenverbandes unter: http://www.bankenverband.de/bankenverband/verband/channel/10183210/index.html